1. Jeder Teilnehmer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten und Nutzung des Kletterparks oder der
schriftlichen Buchung an:
Er bestätigt zusätzlich mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist (dies gilt auch per email Buchung ohne
Unterschrift). Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter, von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens des Kletterparks
für die minderjährigen Teilnehmer alleine verantwortlich. Eine Einverständniserklärung lt. unserer Vorlage ist ebenfalls nötig. Der kletternde Minderjährige ist dann nach Einweisung, für sich
allein verantwortlich und der Betreiber ist von jeder Haftung befreit. Ein Klettern ist alleine erst ab 10 Jahren und Körpergröße 140 cm möglich, soweit der Teilnehmer in der Lage ist
selbständiges Umhängen umzusetzen. Sonst muss im Normalparcours immer ein beaufsichtigender Erwachsener für max. 4 Kinder mitklettern! Die erwachsene Begleitperson bzw. der Erziehungsberechtigte
hat dem Minderjährigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Einweisung erfolgten Vorgehensweisen darzulegen und zu erklären. Der Veranstalter übernimmt für fehlerhafte
Informationsweitergabe keine Haftung.
2. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste,
unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigung bzw. Diebstahl z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch
Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen
unverzüglich gemeldet werden. Ringe, Halsschmuck und Ohrringe müssen während der Kletteraktion abgenommen werden.
3. Die Anlage ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,30 Meter und ab ca. 6 Jahren begehbar (ab 3 Jahren ab 110 cm Größe im Miniparcours in Begleitung und aktiver Umsetzung des
Sicherungssystems nach Einweisung durch den nebenherlaufenden, beaufsichtigenden Erwachsenen), die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die
beim Begehen des Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren oder unter 140 cm Körpergröße, die den
Normalparcours begehen wollen, müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein (vgl. Absatz 1). Bei Gruppen muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden,
damit der Kletterpark von Minderjährigen ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. In diesem Fall ist die Kletterbegleitung für bis zu 4 Kletterern durch eine verantwortliche
Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend (Ausnahme Gruppensonderveranstaltung z.B. Schule mit Aufsicht durch speziell für die Gruppe zuständige Trainer im Bodenbereich). Die Teilnahme
geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung. Personen, die alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Kletterpark zu begehen.
4. Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.B. durch Herunterfallen für andere darstellen (Taschen, Rucksäcke,
Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden (Haargummi, Haarnetz, etc.) um eine Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und am Karabiner
zu verhindern. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Im Park besteht absolutes Rauchverbot. Hunde müssen an der Leine bleiben. Ein Aufenthalt unterhalb des
Parcours ist verboten.
5. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des
Kletterparks ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine
Haftung für die damit verbundenen Schäden.
6. Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Kletterparks an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.
Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die
Teilnahme am Kletterpark verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Die ausgeliehene Ausrüstung, die nur durch den Betreiber an- bzw. abgelegt werden darf, muss
nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterparks nicht abgelegt werden. Rauchen im Gurt ist strengstens
untersagt. Ein Ablegen des Gurtes zur Raucherpause ist während der gesamten, gebuchten Kletterzeit nicht möglich!
Das Parkgelände darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. Toiletten sollen vor dem Anlegen der Sicherheitsausrüstung am Eingang des Kletterparks aufgesucht werden.
7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen etc. ) einzustellen. Es
erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittpreises. Wir zeigen uns aber kulant, wenn nur ein Parcours begangen werden konnte. Der Kunde erhält in diesem Fall einen Gutschein und somit
die Möglichkeit nochmals kostenfrei zu kommen.
8. Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilfahrt dürfen nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. drei Personen gleichzeitig
aufhalten.
9. An den Seilfahrten muss grundsätzlich immer mit den Füßen abgebremst werden, um einen starken Aufprall am Ankunftspunkt zu verhindern. Die Seilfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn
sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich oder in der Seilbahn aufhalten.
10. Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.
11. Nutzt der Teilnehmer einen fix gebuchten Termin ohne Grund (Schlechtwetter u.ä. lt. AGB´s nur nach Absprache mit dem Betreiber des Kletterwaldes) nicht, so kann er einen Ersatzteilnehmer
stellen. Falls dies nicht möglich ist, fallen 100% der Buchungspauschale zur sofortigen Zahlung an. Bis zu 2 Wochen vorher kann kostenfrei storniert werden.
12. Sollten Teile der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, gelten die restlichen Vereinbarungen trotzdem als rechtswirksam getroffen. Gerichtsstand ist Würzburg.